Ausschreibungsbedingungen IT05

Neben dem Auschreibungstext sind bei einer Einreichung zum KUPF Innovationstopf folgende inhaltliche und formale Kriterien sowie die rechtlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Die Leitlinien zur Einreichung umfassen alle zur Jurierung notwendigen Informationen, die in euren Anträgen enthalten sein müssen.

Inhaltliche Kriterien

Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die

  • in Oberösterreich stattfinden oder einen starken inhaltlichen Oberösterreich-Bezug herstellen können;
  • im zeitgenössischen künstlerischen und/oder kulturellen Bereich angesiedelt sind und sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen;
  • über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen;
  • grenzüberschreitend sind (geografisch oder thematisch);
  • sich durch unkonventionelle und im regionalen Kontext innovative Ideen und Vermittlungsstrategien auszeichnen;
  • in ihrer Planung und Durchführung eine gleichberechtigte Stellung der Geschlechter garantieren;
  • bevorzugt ProtagonistInnen und/ oder gesellschaftlich benachteiligte Gruppen als Zielgruppe einschließen.

Formale Kriterien:

  • Einsendeschluss ist Mo., 14. 02. 2005 (Datum des Poststempels)
  • Die Anträge müssen den Leitlinien zur Einreichung (http://www.kupf.at) entsprechen.
  • Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen sowie Einzelpersonen und Gruppen unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Kirchen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.
  • Bereits begonnene oder realisierte Projekte können nicht durch den Innovationstopf finanziert werden.

Leitlinien für die Einreichung

Die Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

  • Projektbeschreibung: eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die die Motivation und die Relevanz in Bezug auf das Thema und regionale Gegebenheiten erläutert.
  • Selbstdarstellung des/r EinreicherIn: Wer ist TrägerIn des Projekts, welche kulturellen/künstlerischen Projekte wurden bereits realisiert.
  • Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und Einnahmen; gewünschter Finanzierungsbedarf durch den KUPF-Innovationstopf.
  • ausgefüllte Projektmatrix (Vorlage unter diesem Link)
  • Kurzbeschreibung des Projekts und der Selbstdarstellung in elektronischer Form (.rtf oder .pdf datei) zur Veröffentlichung aller eingereichten Projekte auf der KUPF-Website.
  • Die Projektbeschreibung und Selbstdarstellung sollten insgesamt nicht länger als 10 Seiten sein und müssen in 10facher Ausführung bereitgestellt werden.

Jury

Eine fünfköpfige Jury wird in einer öffentlichen Jurysitzung im März 2005 eine Auswahl treffen.

Dotation

Mind. 75.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung des Landes OÖ

Beratung & Information

Ein detailierter Leitfaden zur Einreichung sowie die rechtlichen Bedingungen zur Einreichung stehen als Download auf der Homepage der Kupf zur Verfügung. Eine Kurzfassung der Ausschreibung ist auch in einigen Fremdsprachen auf der Homepage der KUPF abrufbar.

Die KUPF bietet ein Treffen für interessierte EinreicherInnen an, bei dem inhaltliche und organisatorische Fragen geklärt werden können: 21. 01. 2005, 16 Uhr im KunstRaum Goethestraße, Goethestraße 22, 4020 Linz

Rechtliche Bedingungen

Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.

Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Projekte, die bereits vom Land OÖ unter dem Titel Kulturförderung finanziert werden, können daher nicht zusätzlich durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ.

Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ du das Innovationstopf-Logo sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2005“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den Innovationstopf hinzuweisen.

Kontakt

KUPF, Hofgasse 12/1, 4020 Linz

mailto:kupf@kupf.at , http://www.kupf.at

mailto:it@kupf.at , www.innovationstopf.at