Wir beobachten heute die Entstehung neuer Formen des Miteinanders. Sie entfalten ihre Wirksamkeit in Kulturvereinen, in Organisationen, in nachbarschaftlichen Zusammenschlüssen, in sozialen Bewegungen, im Internet …
Die Menschen vernetzen sich, um ihre Vorstellungen von einem guten Leben zu verwirklichen und ihren politischen Ideen Ausdruck zu verleihen. Dazu entwickeln sie neue Ansätze, gemeinsam zu denken, zu arbeiten und zu produzieren: Offene Labore, Community Medien, Fahrradwerkstätten, Creative Commons oder Gemeinschaftsgärten sind Ausdruck und geläufige Beispiele von Allianzen, die sowohl im Alltag als auch als Modelle und Impulsgeber gesellschaftlicher Entwicklung wirken.
Im Fokus dieser Allianzen und Kooperationen liegt meist das physisch, politisch oder digital Naheliegende: die Menschen und Bedingungen um uns. Sie sind gemeinsam beeinflussbar und gestaltbar. Unsere Fähigkeit zu kooperieren und kollektiv zu agieren ist eine mächtige Ressource!
Der Innovationstopf 2014 lädt ein, neue Formen der Kritik, Pflege, Vermessung und Gestaltung eines Mit- und Gegeneinanders zu entwickeln. Erwünscht sind Kunst- und Kulturprojekte, die Ressourcen wie „Kooperation“ und „Kollektivität“ nicht nur als Mittel, sondern auch als Ziel und Zweck betrachten.
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Einreichkriterien
Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen, in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Die Projekte müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch bzw. kulturarbeiterisch motiviert sind. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.
Projekte können ausschließlich per Email bis Montag, 3. Februar 2014 an it@kupf.at eingereicht werden.
Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.
Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Direktion Kultur subventionierte Projekte können nicht durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden.
Die jurierten Projekte sollten im Jahr 2014 begonnen oder realisiert werden. Projekte müssen unbedingt innerhalb von 12 Monaten nach Verständigung vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung).
Bewerbungsunterlagen
Die deutschsprachige Projekteinreichung (max. 8 Seiten!) muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:
- Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 1000 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert.
- Kurze Selbstdarstellung der EinreicherInnen
- Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und -einnahmen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Jury
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird in einer öffentlichen Jurysitzung va. am 3.März 2014 die besten Projekte jurieren und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.
Dotation
Der KUPF-Innovationstopf ist mit voraussichtlich 90.000 Euro aus Mitteln der Kultur- und Sozialförderung des Landes OÖ dotiert. Die KUPF wird sich um zusätzliche Projektmittel bemühen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb einer Frist von längstens 12 Wochen nach Projektbeginn. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Beratung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit
Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an.
Rechtliche Bedingungen
Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.
Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ. Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ und das Innovationstopf-Logo sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2014“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den KUPF-Innovationstopf hinzuweisen. → Allg. Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich