Ausschreibungskriterien zum KUPF-Innovationstopf 2010

Die Anträge müssen den Leitlinien zur Einreichung entsprechen! Die Kriterien finden sich hier. Bei Fragen dazu bitte an das KUPF-Team wenden: it@kupf.at / (0732) 79 42 88

Inhaltliche Kriterien:
Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die

  • in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen.
  • im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt sind und sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen.
  • über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen.
  • geschlechtersensible Herangehensweisen bei Konzeption und Durchführung aufweisen.
  • die gesellschaftliche Ausschlussmechanismen nicht reproduzieren.

Formale Kriterien:

  • Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen, Vereine und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative/Verein einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.
  • Die Einreichfrist endet mit Montag, 8. Februar 2010 (Datum des Poststempels)
  • Die Anträge müssen unbedingt in 10-facher Ausfertigung auf Papier an die KUPF übermittelt werden (für Jury, FördergeberInnen etc.).
  • Die jurierten Projekte müssen im Jahr 2010 starten. Bereits begonnene oder realisierte Projekte können nicht durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Projekte die bereits durch das Land OÖ/Direktion Kultur finanziert werden, können nicht mehr durch Mittel aus dem KUPF-Innovationstopf gefördert werden. ( keine Doppelförderung!)

Bei Projekten an denen sowohl MigrantInnen als auch MehrheitsösterreicherInnen beteiligt sind, wird die Jury verstärkt auf den Prozess der Zusammenarbeit achten (Machtverhältnisse und Machtgefälle, Aufgabenverteilung, gibt es einen Reflexionsprozess, finanzielle Aufteilung, wie wird Partizipation ermöglicht).

Leitlinien für die Einreichung
Die Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

  • Projektbeschreibung: eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert.
  • Selbstdarstellung der EinreicherInnen: Wer sind TrägerInnen des Projekts, welche Projekte wurden bereits realisiert.
  • Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und Einnahmen; gewünschter Finanzierungsbedarf durch den KUPF-Innovationstopf. Honorare für Eigenaufwand nicht vergessen!
  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 300 Zeichen) in elektronischer Form, zur Veröffentlichung aller eingereichten Projekte auf der KUPF-Website und anderen Medien.

Die Projektbeschreibung und Selbstdarstellung dürfen insgesamt nicht länger als 10 Seiten sein.

Jury:
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird aus den eingereichten Projekten in einer öffentlichen Jurysitzung am Do, 25. und Fr, 26. März 2010 eine Auswahl treffen und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.

Dotation:
Der KUPF-Innovationstopf ist mit mindestens 75.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung des Landes OÖ dotiert. Die KUPF wird sich um zusätzliche Projektmittel bemühen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt frühestens ab Juni 2010.

Beratung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit:
Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an.
Die Ausschreibung zum KUPF-Innovationstopf ist auch in einigen Fremdsprachen auf der Homepage der KUPF abrufbar.

Die KUPF bietet ein Treffen für interessierte EinreicherInnen an, um gemeinsam inhaltliche und organisatorischen Fragen zu klären:
Mittwoch, 20. Jänner 2009, 19.00 Uhr im KUPF-Büro, Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz.
Um Anmeldung wird gebeten: riki@kupf.at

Als Unterstützung in der Übersetzung von Projektideen in ein professionelles Projektkonzept/Förderansuchen, veranstaltet die KUPFakademie am 4. und 5. Dezember 2009 den zweitägigen Workshop ”Trainingslager. Förderansuchen in Kunst- und Kultur”
Anmeldungen und nähere Infos dazu unter www.kupfakademie.at bzw. office@kupfakademie.

Rechtliche Bedingungen
Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.

Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ.
Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ und das Innovationstopf-Logo sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2010“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den KUPF-Innovationstopf hinzuweisen.
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich

Kontakt:
KUPF – Kulturplattform OÖ
Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz
Tel.: (0732) 79 42 88 33, Fax: (0732) 79 42 89
it@kupf.at, https://innovationstopf.at