Die Ausschreibung des KUPF Innovationstopfes 2004
Einreichfrist: 15. März 2004
Freie Kulturarbeit ist nicht nur Spiegelbild der Gesellschaft, sondern aus ihrem Selbstverständnis heraus Seismograph wie auch Motor für Veränderungen, sowie Anlass für Beben und Sprengungen gesellschaftlicher Strukturen. Innerhalb dieser Strukturen muss freie Kulturarbeit als „Gegengewicht“, als Opposition wider den herrschenden Trend der Individualisierung, wider die reaktionäre Bürgerlichkeit agieren. Jene neue Bürgerlichkeit manifestiert sich in gesellschaftlichen Strukturen und in verschiedensten Institutionen oder Häusern aller Art.
Diese Orte und Strukturen können in ihren kulturellen Erscheinungen verknappt durch Banalisierung, Standardisierung, Kommerzialisierung, und vor allem durch einen äußerst mangelhaften Umgang mit Transparenz und Offenheit umschrieben werden. Staatsgrenzen, Begriffe und deren Definitionsmacht, wie auch diskursive Strömungen in Wissenschaft, Kultur und Politik fungieren als Basis für den Neokonservativismus.
Die KUPF lädt ein, die Bestimmungen und die Zuschreibungen jener Orte neu zu definieren, einen Bedeutungswandel herbeizuführen oder diesen Orten die Zuschreibungen zu verwehren und/oder zu entziehen.
Räume dürfen beschrieben, in Anspruch genommen werden, zu aller erst aber geschaffen werden. Ganz im Sinne von Häusern, die besetzt werden, sollten Orte und ihre festgelegten Zuschreibungen keine unhinterfragbare Selbstverständlichkeit darstellen. Die Kritik am Bestehenden durch Irritationen, Brüche mit der Grammatik und punktuelles wie flächendeckendes Aufbrechen ermöglicht erst die eingeforderte radikale Öffnung. Im Sinne von Partizipation, der Schaffung nicht einer sondern vieler Gegenöffentlichkeiten und des Self-Empowerments bauen wir uns die Räume der radikalen Offenheit.
- entlehnt von Bell Hooks
Inhaltliche Kriterien
Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die
- in Oberösterreich stattfinden oder einen starken inhaltlichen Oberösterreich-Bezug herstellen können;
- im zeitgenössischen künstlerischen und/oder kulturellen Bereich angesiedelt sind und sich auf den Ausschreibungstext beziehen;
- über einen regionalen oder lokalen Bezug verfügen;
- grenzüberschreitend sind (geografisch oder thematisch);
- sich durch eine unkonventionelle und im regionalen Kontext innovative Idee auszeichnen;
- in ihrer Planung und Durchführung eine gleichberechtigte Stellung der Geschlechter garantieren;
- bevorzugt ProtagonistInnen und/oder als Zielgruppe gesellschaftlich benachteiligte Gruppen einschließen.
Formale Kriterien
- Einsendeschluss: 15. 03. 2004
- Projektbeschreibung ergänzt mittels Matrix des logischen Rahmens und Kurzbeschreibung Matrix und Anleitung
- Anträge in 10-facher Ausfertigung an die KUPF
- Abschlussbericht (Dokumentation & Evaluierung)
- nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Kirchen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitglieder der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.
- die ProjektträgerInnen sind verpflichtet, Materialen (Fotos, Logos, Texte, …) zur medialen Begleitung durch die KUPF bereitzustellen.
- Start der Umsetzung der Projekte: ab 15. 10. 2004.
Jury, Dotation:
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird aus den eingereichten Projekten in einer öffentlich zugänglichen Jurysitzung im April 2004 eine Auswahl treffen und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.
Der KUPF-Innovationstopf ist mit mindestens 75.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung des Landes OÖ dotiert. Die Auszahlung der Förderung erfolgt frühestens ab Juli 2004.
Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit:
Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an. Die eingereichten Projekte werden auf Vollständigkeit geprüft und im Bedarfsfall wird eine Nachfrist von 14 Tagen für Verbesserungen gewährt.
Eine Kurzfassung der Ausschreibung ist auch in einigen Fremdsprachen auf der Homepage der KUPF abrufbar.
Die KUPF übernimmt überregionale Pressearbeit zum Projektstart und organisiert eine gemeinsame Pressekonferenz. Die ProjektträgerInnen werden bei ihrer Pressearbeit unterstützt.
Am 23. 01. 2004 bietet die KUPF ein Treffen für interessierte EinreicherInnen an, in dem die „Matrix des logischen Rahmens“ exemplarisch erklärt wird. Ein Treffen nach Jurierung der Projekte soll mit den ausgewählten Innovationstopfprojekten die wichtigsten organisatorischen Fragen klären.
Anfragen an: it@kupf.at
Der KUPF-Innovationstopf ist finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich
Rechtliche Bedingungen zum Innovationstopf 2004
Einreichfrist: 15. März 2004
Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.
Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Projekte, die bereits vom Land OÖ unter dem Titel Kulturförderung finanziert werden, können daher nicht zusätzlich durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ.
Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das KUPF-Logo und die Aufschrift Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes“ anzubringen (Vorlage wird von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den Innovationstopf hinzuweisen.