KUPF Innovationstopf 2016: Grenzen

Die KUPF OÖ lädt ein, Kunst- und Kulturprojekte zum KUPF-Innovationstopf 2016 mit dem Ausschreibungsthema „Grenzen“ zu entwickeln und bis zum Sonntag, 17. April 2016, einzureichen.

Ausschreibungstext

Wir alle sind von Grenzen umgeben: von persönlichen oder nationalen Grenzen, von natürlichen oder konstruierten, von finanziellen und ideologischen Grenzen, von den berühmten Grenzen zwischen oben und unten. Wir kennen die Baumgrenze, die Grenzen des Wachstums und die unserer Vorstellungskraft.
Wir sind begrenzt durch unsere Körper, unsere Werte, unsere Welt und ihre Barrieren. Grenzen können schützen oder einsperren, sie können bewahren oder aussperren.

Die Menschen arbeiten seit jeher daran, Grenzen zu ziehen, zu erweitern oder zu überwinden. Sowohl die Grenzziehung als auch die Grenzüberschreitung sind kulturelle Akte, die zutiefst mit dem Menschsein an sich verbunden sind.

Der KUPF Innovationstopf 2016 lädt ein, Projekte zu Grenzen zu entwickeln, diese  aufzuzeigen, zu gestalten, neu zu ziehen oder zu verändern. Erwünscht sind Kunst- und Kulturprojekte, die Grenzen an sich thematisieren und zum Gegenstand ihrer Arbeit machen.

 


Einreichkriterien

Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den obenstehenden Ausschreibungstext beziehen, in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Die Projekte müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch bzw. kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.

Projekte können ausschließlich per Email bis Sonntag, 17. April 2016 an it@kupf.at eingereicht werden.

Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie von der KUPF selbst. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Direktion Kultur subventionierte Projekte können nicht durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Die jurierten Projekte sollten im Jahr 2016 begonnen oder realisiert werden. Projekte müssen unbedingt innerhalb von 12 Monaten nach Verständigung vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung).

Bewerbungsunterlagen: Die deutschsprachige Projekteinreichung (max. 8 Seiten!) muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

  • Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 1000 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn- und dauer enthält.
  • Kurze Selbstdarstellung der EinreicherInnen
  • Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und -einnahmen sowie ein Zeitplan. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.

Jury: Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird in einer öffentlichen Jurysitzung die besten Projekte jurieren und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.

Dotation: Der KUPF-Innovationstopf ist mit 70.000,– € aus Mitteln der Kulturdirektion und 15.000,– € aus Mitteln der Integrationsstelle des Landes OÖ dotiert. Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb einer Frist von längstens 12 Wochen nach Projektbeginn. Eine Ratenzahlung ist möglich.

Beratung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit: Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an.

Rechtliche Bedingungen: Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Einreichenden entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben bei den Einreichenden. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die den Einreichenden im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.

Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ. Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ und der KUPF sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2016“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den KUPF-Innovationstopf hinzuweisen. Allg. Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich

Abrechnungsmodalitäten: Die KUPF ist für Ausschreibung und Projektauswahl verantwortlich. Finanzielle Angelegenheiten erfolgen direkt zwischen dem konkreten Fördergeber, also den Abteilungen des Landes OÖ, und den ProjektnehmerInnen. Die Abrechnungsmodalitäten werden zwischen FördergeberIn- und nehmerIn vereinbart, die KUPF vermittelt bei Unklarheiten gerne.

Logos etc: Alle Projektauftritte (Drucksorten, Web, …) der ProjektnehmerInnen werden mit den Logos der KUPF sowie des Land OÖ und dem Satz „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2016″ versehen.