Die Ausschreibung zum KUPF Innovationstopf 1999
Einreichfrist: 4. Jänner 1999
Was kann eingereicht werden?
Regionale, soziale, kulturelle, … Entwicklungskonzepte für den, bzw. im Raum Oberösterreich, die dem jeweiligen Gemeinwesen zuträglich sind.
Wer kann einreichen?
Unabhängige Kulturinitiativen sowie Einzelpersonen und Gruppen (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit) mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform Oberösterreich sowie der Kulturplattform selbst.
Einreichschluss:
ist der 4. Jänner 1999. Es gilt das Datum des Poststempels.
Dotation:
1.000.000,- Schilling
Jury:
Eine fünfköpfige Jury wird in einer öffentlichen Jurysitzung aus den eingereichten Entwicklungskonzepten jene herausfiltern, die aus dem Innovationstopf gefördert werden. Projektbeginn: Die von der Jury ausgewählten Projekte müssen innerhalb des Jahres 1999 gestartet werden.
ACHTUNG!
Aus dem KUPF-Innovationstopf können ausschließlich Personalkosten gefördert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Konzeptberatung und Unterstützung bei finanziellen Fragen bei:
KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
Hofgasse 12/1, 4020 LINZ
Tel: 0732/79 42 88, Fax: 0732/79 42 89
e-mail: kupf@kupf.at
www: www.kupf.at/
(Mo – Fr: 9.00 – 12.30 Uhr sowie Di zusätzlich 15.00 – 19.00 Uhr)