Ausschreibung 2012 : Der GLÄSERNE BODEN

Die Einreichfrist endet mit Montag, 19. März 2012  (Datum des Poststempels)

Seit 1976 werden durch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit ausdrücklich erlaubt. Mit erheblichen Verzögerungen haben die nationalen politischen Verantwortlichen begonnen diese Maßnahmen umzusetzen. Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Quotenregelungen werden verordnet und oft explizit als Bedingung für Förderungen von Betrieben, Institutionen und Organisationen festgelegt. Schön und gut! Aber so wie es die berüchtigte „Gläserne Decke“ gibt, die Frauen den Aufstieg in höhere Hierarchieebenen erschwert oder gar verwehrt, so scheint es umgekehrt auch einen „Gläsernen Boden“ zu geben. Maßnahmen, Verordnungen und Empfehlungen von oben dringen zwar in die jeweiligen Strukturen ein, sickern aber meist kaum oder gar nicht in den Boden, sprich in die Basis ein. Nach außen hin wird der Anspruch der Geschlechtergleichheit erfüllt, Rhetorik und Optik stimmen. Schaut man aber genauer hin, entdeckt man immer wieder klassisch patriarchale Rollen und Aufgabenverteilungen, verbunden mit unterschiedlicher Wertigkeit und Anerkennung, mitgetragen von männlichen und weiblichen Beteiligten gleichermaßen. Auch Letztere lassen sich vom oberflächlichen Bild der Gleichheit blenden. Dennoch verspürte Unzufriedenheiten oder bestehende Ungleichheiten werden als individuell und nicht als strukturbedingt abgetan. Die schöne heile Welt funktioniert und die politischen Förderprojekte lassen sich von den InitiatorInnen als Erfolg verbuchen. Wir leben in einer Zeit, in der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern permanent suggeriert wird und so weiterhin bestehende Missstände umgedeutet, verharmlost und negiert werden. Der Rückschritt fällt auf fruchtbaren Boden.

Der KUPF Innovationstopf 2012 will einen Selbstreflexionsprozess initiieren. Die Beschaffenheit der eigenen Basis soll unter die Lupe genommen und der „Gläserne Boden“ freigelegt und umgegraben werden. Alltagspraxis, Arbeitskultur, aber auch die gesellschaftliche und politische Realität sollen hinterfragt und die Veränderungsmöglichkeiten aufgegriffen werden.

Ausschreibungskriterien zum KUPF Innovationtopf 2012

Die Anträge müssen den Leitlinien zur Einreichung entsprechen! Die Kriterien finden sich hier. Bei Fragen dazu bitte an das KUPF-Team wenden: it@kupf.at / (0732) 79 42 88

Inhaltliche Kriterien:
Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die

  • in Oberösterreich stattfinden  oder von Oberösterreich ausgehen.
  • im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch, kulturpolitisch motiviert sind.
  • sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen.
  • über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen.
  • geschlechtersensible Herangehensweisen bei Konzeption und Durchführung berücksichtigen.
  • die gesellschaftliche Ausschlussmechanismen nicht reproduzieren.

Formale Kriterien:

  • Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen, Vereine und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative/Verein einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.
  • Die Einreichfrist endet mit Montag, 19. März 2012 (Datum des Poststempels)
  • Die Anträge müssen unbedingt in 8-facher Ausfertigung auf Papier an die KUPF übermittelt werden (für Jury, FördergeberInnen etc.).
  • Die jurierten Projekte müssen im Jahr 2012 starten. Bereits begonnene oder realisierte Projekte können nicht durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Projekte die bereits durch das Land OÖ/Direktion Kultur finanziert werden, können nicht mehr durch Mittel aus dem KUPF-Innovationstopf gefördert werden. ( keine Doppelförderung!)

Bei Projekten an denen sowohl MigrantInnen als auch MehrheitsösterreicherInnen beteiligt sind, wird die Jury verstärkt auf den Prozess der Zusammenarbeit achten (Machtverhältnisse und Machtgefälle, Aufgabenverteilung, gibt es einen Reflexionsprozess, finanzielle Aufteilung, wie wird Partizipation ermöglicht).

Leitlinien für die Einreichung
Die Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

  • Die Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:
  • Projektbeschreibung: eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert.
  • Selbstdarstellung der EinreicherInnen: Wer sind TrägerInnen des Projekts, welche Projekte wurden bereits realisiert.
  • Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und Einnahmen; gewünschter Finanzierungsbedarf durch den KUPF-Innovationstopf.  Die Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten. Honorare für Eigenaufwand nicht vergessen!
  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 300 Zeichen) in elektronischer Form, zur Veröffentlichung aller eingereichten Projekte auf der KUPF-Website und anderen Medien.
  • Einreichformular: download

Die Projektbeschreibung und Selbstdarstellung dürfen insgesamt nicht länger als 10 Seiten sein.

Jury:
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird aus den eingereichten Projekten in einer öffentlichen Jurysitzung am Do, 26. und Fr, 27. April 2012 eine Auswahl treffen und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.

Dotation:
Der KUPF-Innovationstopf ist mit voraussichtlich 75.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung des Landes OÖ dotiert. Die KUPF wird sich um zusätzliche Projektmittel bemühen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb einer Frist von längstens 12 Wochen nach Projektbeginn. Eine Ratenzahlung ist möglich.

Beratung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit:
Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an.
Die Ausschreibung zum KUPF-Innovationstopf ist auch in einigen Fremdsprachen auf der Homepage der KUPF abrufbar.

Die KUPF bietet ein Treffen für interessierte EinreicherInnen an, um gemeinsam inhaltliche und organisatorischen Fragen zu klären:
Mittwoch, 22. Februar 2012, 18.00 Uhr im KUPF-Büro, Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz.
Um Anmeldung wird gebeten: riki@kupf.at

Als Unterstützung in der Übersetzung von Projektideen in ein professionelles Projektkonzept/Förderansuchen, veranstaltet die KUPFakademie
am Fr. den 2. März 2012 den Workshop „Erfolgreich Projekte entwickeln!
Anmeldungen und nähere Infos dazu unter www.kupfakademie.at  bzw. office@kupfakademie.at

Rechtliche Bedingungen
Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.

Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ.
Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ und das Innovationstopf-Logo sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2012“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den KUPF-Innovationstopf hinzuweisen.
Allg. Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich