Provokation – Einreichleitfaden

Neben den inhaltlichen und formalen Kriterien, finden sich hier alle Infos die ihr für eine Einreichung benötigt!

Inhaltliche Kriterien:
Der KUPF-Innovationstopf lädt zur Einreichung von Projekten, die
– in Oberösterreich stattfinden oder einen starken inhaltlichen Oberösterreich-Bezug herstellen können;
– im zeitgenössischen künstlerischen und/oder kulturellen Bereich angesiedelt sind und sich inhaltlich auf den Ausschreibungstext beziehen;
– über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen;

– grenzüberschreitend sind (geografisch oder thematisch);
– sich durch eine unkonventionelle und im regionalen Kontext innovative Idee und Vermittlungsstrategien auszeichnen;
– in ihrer Planung und Durchführung eine gleichberechtigte Stellung der Geschlechter garantieren;
– bevorzugt gesellschaftlich benachteiligte Gruppen und Einzelpersonen als AktivistInnen bzw. Zielgruppe einschließen.

Formale Kriterien:
Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen sowie Einzelpersonen und Gruppen (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Kirchen, Parteien sowie von Angestellten und Vorstandsmitgliedern der Kulturplattform OÖ sowie der KUPF selbst.

Einsendeschluss ist Montag, 13. Februar 2006 (Datum des Poststempels)

Die Anträge (siehe Leitlinien) müssen in 10-facher Ausfertigung auf Papier an die KUPF (Adresse siehe unten) übermittelt werden.
Diedie ProjektträgerInnen sind verpflichtet, der KUPF Materialen (Fotos, Logos, Texte, …) zur medialen Begleitung durch die KUPF sowie einen Abschlussbericht (mit Projektdokumentation und Evaluation) bereitzustellen.
Realisierung der Projekte: ab Juryierung bis Ende 2006. Bereits begonnene oder realisierte Projekte können nicht durch den Innovationstopf finanziert werden.

Leitlinien für die Einreichung
Die Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

– Projektbeschreibung: eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die die Motivation und die Relevanz in Bezug auf das Thema und regionale Gegebenheiten erläutert.
– Selbstdarstellung des/r EinreicherIn: Wer ist TrägerIn des Projekts, welche kulturellen/künstlerischen Projekte wurden bereits realisiert.
– Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und Einnahmen; gewünschter Finanzierungsbedarf durch den KUPF-Innovationstopf.
– ausgefüllte Projektmatrix (zu finden im Downloadbereich)
– Kurzbeschreibung des Projektes und der Selbstdarstellung in elektronischer Form, zur Veröffentlichung aller eingereichten Projekte auf der KUPF-Website.

Die Projektbeschreibung und Selbstdarstellung sollten insgesamt nicht länger als 10 Seiten sein.

Jury:
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen ExpertInnen im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit wird aus den eingereichten Projekten in einer öffentlichen Jurysitzung am 17. März 2006 eine Auswahl treffen und dem Land OÖ zur Förderung empfehlen.

Dotation:
Der KUPF-Innovationstopf ist mit mindestens 75.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung des Landes OÖ dotiert. Die KUPF wird sich um zusätzliche Projektmittel bemühen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt frühestens ab Mai 2006.

Beratung, Informationen und Öffentlichkeitsarbeit:
Das Team der KUPF bietet Beratung für potentielle Einreichungen an.

Eine Kurzfassung der Ausschreibung ist auch in einigen Fremdsprachen auf der Homepage der KUPF abrufbar.
Die KUPF übernimmt überregionale Pressearbeit zur Jurierung und begleitet/dokumentiert die Projekte in ihren eigenen Medien. Die ProjektträgerInnen werden auf Wunsch bei ihrer Pressearbeit unterstützt.

Die KUPF bietet ein Treffen für interessierte EinreicherInnen an, um inhaltliche und organisatorischen Fragen klären zu können:
Freitag, 20. Jänner 2006, 16.00 Uhr im KUPF-Büro, Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz.

Nach Auswahl der Projekte werden in einem Treffen mit den geförderten Innovationstopfprojekten die wichtigsten organisatorischen Fragen und Vorgänge geklärt.

Rechtliche Bedingungen

Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Dem/der Teilnehmer/in entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Sämtliche UrheberInnenrechte verbleiben dem/der Einreicher/in. Die KUPF haftet nicht für Aufwendungen, die dem/der Einreicher/in im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen. Ebenso übernimmt die KUPF keine Haftung für eingereichte Projektunterlagen. Diese gehen ersatzlos in das Eigentum der KUPF über.
Die zu vergebenden Förderungen sind Fördermittel des Landes Oberösterreich. Projekte, die bereits vom Land OÖ unter dem Titel Kulturförderung finanziert werden, können daher nicht zusätzlich durch den KUPF-Innovationstopf finanziert werden. Die Vergabe und Abrechnung der Fördermittel erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Landes OÖ.
Es besteht die Verpflichtung, auf sämtlichen Werbematerialien und Produkten im Rahmen der Projektrealisierung das Logo des Landes OÖ und das Innovationstopf-Logo sowie die Aufschrift „Gefördert durch das Land Oberösterreich im Rahmen des KUPF-Innovationstopfes 2006“ anzubringen (Vorlagen werden von der KUPF zur Verfügung gestellt) und bei eigenen Presseaussendungen bzw. -konferenzen auf die Finanzierung durch den Innovationstopf hinzuweisen.

Kontakt:
KUPF – Kulturplattform OÖ
Untere Donaulände 10/1, 4020 Linz
Tel.: (0732) 79 42 88, Fax: (0732) 79 42 89
mailto:it@kupf.at